Versicherungskunden: Urteil zu Ratenzuschlägen
In: Versicherung, von christiane am 17. Januar, 2010 - 23:17 UhrEines der größten verbraucherrelevanten Themen in dieser Woche war das Urteil zu Ratenzuschlägen gegen die Huk-Coburg. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen den Versicherer geklagt, da in dessen Geschäftsbedingungen für Riester-Rentenversicherungsverträge ein Passus zur Verzinsung der Beiträge bei unterjähriger Zahlungsweise stand, der Kunden übervorteilt. Das Landgericht Bamberg gab den Verbraucherschützern nun nach fast fünf Prozessjahren Recht: Da eine unterjährige Zahlungsweise nach Ansicht des Gerichts einem Kredit gleichkommt, müssen Versicherungen Zinsen angeben, die sich im üblichen Rahmen halten. Tun sie es nicht, dürfen sie maximal 5 Prozent Zinsen auf den Jahresbeitrag bei unterjähriger Zahlungsweise erheben.
Für bestehende Versicherungsverträge bedeutet das: Wer monatlich, viertel- oder halbjährlich zahlt, wurde bisher übervorteilt und kann zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern. Die Forderungen betreffen alle Assekuranzen und Versicherungsprodukte und belaufen sich insgesamt auf rund 15 Milliarden Euro. Die Verbraucherzentralen rechnen mit einer Weigerung der Versicherungsunternehmen und haben einen Musterbrief ins Netz gestellt.

