BGH kippt Ölpreis-Koppelung bei Gas
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dieser Woche zur Freude von Kunden, Verbraucherschützern und Politik die Rechte von Verbrauchern im Hinblick auf Gaspreise gestärkt. In seinem Urteil erklärte das Gericht die alleinige Koppelung der Gaspreise an den Heizölpreis für nicht rechtens. Durch die damit einhergehende intransparente Preisgestaltung sei es Gasversorgern möglich, auf dem Rücken der Verbraucher unzulässige Gewinne zu erwirtschaften. Stattdessen sollte der beklagte Versorger transparent seine tatsächlichen Kosten wie etwa Leitungs- und Nutzungsentgelte und Verwaltungskosten aufschlüsseln damit ersichtlich wird, wie sich der Endpreis tatsächlich zusammensetzt.
Infolge des Urteils haben Gaskunden nun die Möglichkeit, Versorger mit ähnlicher Klausel zu einer transparenteren Preispolitik aufzufordern und ggfs. auf Rückzahlung zuviel gezahlter Beiträge zu klagen. An der generellen Bindung des Gas- an den Ölpreis auf Zulieferer-Ebene ändert das Urteil jedoch nichts.

