Geldeinzug statt Abbuchungserlaubnis
Verbraucher sollten Unternehmen lieber eine Einzugserlaubnis statt einer Abbuchungserlaubnis erteilen. Vielen Verbrauchern ist allerdings überhaupt nicht klar, dass es zwischen diesen beiden Bezeichnungen überhaupt einen Unterschied gibt. Wo also liegt der?
Ein Lastschriftverfahren ist laut Verbraucherzentralen insofern verbraucherfreundlich, weil Kontoinhaber ihre Bank ohne Angabe von Gründen beauftragen können, das abgebuchte Geld zurückzuholen. Bei einem Abbuchungsverfahren ist das nicht möglich: Ist das Geld einmal auf dem Referenzkonto gebucht, ist es unwiederbringlich übertragen.
Im Normalfall wird der Kontoinhaber eine Einzugsermächtigung erteilen. Einige Unternehmen nutzen jedoch die Unkenntnis vieler Verbraucher aus und verweisen auf die Abbuchungserlaubnis. Die Verbraucherschutzzentralen weisen darauf hin, dass das Verfahren eigentlich nur im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen üblich ist. Dabei erteilt der Kontoinhaber seiner Bank schriftlich die Erlaubnis, dass eine bestimmte Firma Geld von seinem Konto abbuchen lassen darf.
Um unnötige Ärger zu vermeiden weisen die Verbraucherzentralen darauf hin, dass Verbraucher lediglich Einzugsermächtigungen erteilen sollten.

